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allgemeine geschäftsbedingungen (agb)

Veranstaltende: blechsonne e.V., Hegelstraße 66, 06114 Halle (Saale)

Für die Geschäftsbeziehung zwischen wir sind die Guten e.V. (nachfolgend „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend „Kund:in“ oder “Besucher:in”) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.
  2. Der Einlass zur Veranstaltung erfolgt nur mit einer gültigen Eintrittskarte. Der Erwerb von Karten und der Zugang zur Veranstaltung ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten ist grundsätzlich nicht gestattet. Beim Einlass wird die gültige Eintrittskarte gegen ein Besucherbändchen getauscht, welches zum Zugang zur Veranstaltung berechtigt.
  3. Der Zutritt zur Veranstaltung kann verweigert bzw. eine Person von dem  Veranstaltungsgelände verwiesen werden, wenn sie
  1. sich weigert, sich vor Betreten des Veranstaltungsgeländes am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle ihrer Person und/oder ihrer mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
  2. ersichtlich stark alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht, so dass sie andere Personen oder die Veranstaltung stört;
  3. einen der folgenden verbotenen Gegenstände mitführt oder verwendet: Stromgeneratoren, Fackeln, Pyrotechnik, Reizgas/Pfefferspray, brennbare Flüssigkeiten, Soundsysteme, Trockeneis, Himmelslaternen, Laserpointer, Drohnen;
  4. Tiere auf das Gelände mitführen will;
  5. Regeln zum Infektionsschutz und/oder einen geltenden Hygieneplan missachtet.
  6. sich nicht an die unter Punkt 4 und 5 aufgeführten Regeln hält.
  1. Besucher:innen ist es untersagt:
  1. verbotene Gegenstände mitzuführen.
  2. körperliche oder verbale Gewalt gegen Personen oder Sachen auszuüben.
  3. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder zu urinieren.
  4. gewerblichen Handel zu treiben.
  5. Bauten und Sachen zu besprühen, zu taggen oder zu beschädigen.
  6. Werbemaßnahmen durchzuführen.
  7. Dienstleistungen anzubieten.
  8. Bereiche zu betreten, die nicht für Besucher:innen freigegeben sind.
  9. Bäume, Aufbauten oder andere Dinge hochzuklettern.
  10. Die Besucher:innen haben sich grundsätzlich so zu Verhalten, dass eine Schädigung von anderen Besucher:innen oder Dritten ausgeschlossen ist.
  1. Darüber hinaus ist es untersagt, diskriminierende, gewaltverherrlichende und/oder gesetzeswidrige Propagandamittel mit sich zu führen und/oder zu benutzen. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, sexistischen, antisemitischen, fremdenfeindlichen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, gesetzeswidrigen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Veranstaltungsgeländes verboten.
  2. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Regeln der Nummern 3-5 haben die Veranstalter oder seine Beauftragten das Recht, die Besucher:innen von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine (teilweise) Erstattung des Ticketpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  3. Bei Absage (auch ohne Angabe von Gründen) der Veranstaltung vor Beginn haben die Besucher:innen ein Recht auf Erstattung des Ticketpreises. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Aufwendungen. Die Bestimmungen von Nr. 10 und Nr. 11 gelten entsprechend.
  4. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollte durch Witterung/Wetter Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen bzw. bei abzusehender Besserung unterbrochen. Wird die Veranstaltung aus Witterungsgründen oder aus anderen Gründen der höheren Gewalt abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung bzw. Schadenersatz. Dies gilt auch bei einem Abbruch auf behördliche Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, insoweit der Veranstalter den Abbruch nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Der Veranstalter behält sich vor, den Zugang zu Bühnen oder anderen Bereichen des Festivals zu beschränken. Ein Schadensersatzanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden.
  5. Wird die Veranstaltung aus Witterungsgründen oder aus anderen Gründen der höheren Gewalt im vorhinein abgesagt, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung bzw. Schadensersatz.
  6. Es entstehen kein Ansprüche für den Besucher falls Teile des Veranstaltungsgeländes oder einzelne Bühnen geschlossen werden oder nicht benutzbar sind. Es sei denn die Einschränkung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters (siehe Nr. 13). Dies gilt nicht, falls sich der Charakter der Veranstaltung durch die genannten Einschränkungen grundsätzlich ändert.
  7. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstlerinnen/-gruppen um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Gastes wegen der Absage einzelner Künstlerinnen/-gruppen, auch der sog. Headliner, bestehen nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Absage auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (siehe Nr. 13) der Veranstalter beruht.
  8. Der Veranstalter, trägt die nötige Vorsorge, um dauerhafte Hör- und Gesundheitsschäden durch den hohen Schallpegel zu unterbinden. Die Gesetzlichen Bestimmungen dazu werden eingehalten und vom Veranstalter laufend überprüft. Es wird trotzdem empfohlen z.B. mit Ohrstöpseln einer Gesundheitsschädigung vorzubeugen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge seitens des Besuchers. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter grob fahrlässig oder mit Vorsatz handelt.
  9. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund von Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund der Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadenersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
  10. Film-, Foto- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ausschließlich zur privaten Verwendung und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte anderer Besucher:innen erlaubt. Diese Aufnahmen dürfen nicht verkauft, veröffentlicht, verbreitet, ausgestellt oder öffentlich wiedergegeben werden. Die Erstellung von Film-, Foto- oder Tonaufnahmen auf dem Veranstaltungsgelände für gewerbliche Zwecke ist ohne Zustimmung des Wir sind die Guten e.V. strengstens untersagt. Der wir sind die Guten e.V. behält sich die Einleitung rechtlicher Schritte (einschließlich der Strafanzeige) ausdrücklich vor.
  11. Das Ablagern von Müll (Hausmüll, Sperrmüll) auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt. Am Eingang erhält jeder Besucher einen kostenlosen Müllsack. Zum Ende der Veranstaltung ist dieser gefüllt an der Müllsammelstation abzugeben. Im Gegenzug erhält der Besucher sein Müllpfand zurück.
  12. Zelte und Fahrzeuge sind so abzustellen, dass von Ihnen keine Gefahr für Dritte ausgeht. Rettungswege und Zufahrten zu Sanitären Einrichtungen sind freizuhalten. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt zu lasten des Besuchers geeignete Maßnahmen durchzuführen, um Rettungswege und Zufahrten freizuhalten, sowie Gefahren zu beseitigen.
  13. Die Benutzung des Parkplatzes und des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder Dritte verursacht werden. Das Campen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Den Anweisungen der Ordner und Helfer ist Folge zu leisten.
  14. Das Hausrecht wird durch den Veranstalter oder durch Ihn beauftragte Helfer und Ordner ausgeübt. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die Festivalordnung sowie die Park- und Campingordnung. Der Besucher ist verpflichtet, sich mit den Regeln Vertraut zu machen. Diese sind sind zum Beispiel am Einlass verfügbar.
  15. Der Veranstalter haftet nicht für verlorene oder gestohlene Sachen.
  16. Personen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Ausnahmen können nur durch den Veranstalter genehmigt werden.
  17. Die Erhebung von Personenbezogenen Daten erfolgt nur für die Durchführung des  Vertrages und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  18. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern), sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein. Der Veranstalter verpflichtet sich zum verantwortungsvollen Umgang mit den gemachten Aufnahmen. Aufnahmen, auf denen Einzelpersonen eindeutig erkannt werden können, werden nicht veröffentlicht/nicht genutzt.
  19. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  20. Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der wir sind die Guten e.V. weder verpflichtet noch bereit.